- Steuerrechtsverordnung
- Rechtsnorm des ⇡ Steuerrechts, die nicht in einem förmlichen Gesetzgebungsverfahren zustande gekommen ist, sondern aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung durch die Bundesregierung oder den Bundesminister der Finanzen ggf. i.V. mit der Zustimmung des Bundesrates erlassen wurde (Art. 80 GG). Die St. hat bindende Wirkung für den Steuerpflichtigen.- Vgl. auch ⇡ Rechtsverordnung.
Lexikon der Economics. 2013.